Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Praktische Ausbildung: Grundausbildung nach Bedarf, danach 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Prüfung
Theoretische Prüfung: Frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Praktische Prüfung: Frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Nach dem 17. Geburtstag erfolgt die Aushändigung der Prüfbescheinigung. Mit diesem darf bundesweit in Begleitung gefahren werden.
Der Begleiter
Voraussetzungen an den/die Begleiter:
Mind. fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. Klasse 3
Vollendung des 30. Lebensjahres
Max. 1 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
Sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein.
Die Vorbereitung
Um die Ziele der Begleitphase möglichst umfassend zu erreichen, wird den Fahranfängern und ihren Begleitern dringend empfohlen, sich umfassend zu den Modellregeln und Besonderheiten zu informieren. Viele Fahrschulen bieten Vorbereitungskurse.
Der Führerschein
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.
Fahren mit dem Simulator
Mit dem Simulator steigen Sie top vorbereitet ins Auto und fühlen sich sicher, wenn es auf die Straße geht. Üben Sie mit unserem Simulator in verschiedenen Sprachen die Gefahrenquellen Nr. 1!