- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“,
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fernbertrieb“
oder
- Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, D1, DE und D1E 18 Jahre.
Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E vor Erreichen des Mindestalter setzt voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.